Hier werden ihnen die wichtigsten Fragen beantwortet.
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Brauche ich einen Führerschein?
Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B ist nur erforderlich für den mobilen Einsatz in der ambulanten Pflege. Im ortsgebundenen Einsatz in einer der von uns betreuten Wohngemeinschaften benötigen Sie keine Fahrerlaubnis.
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Kann ich auch Teilzeit arbeiten?
Ja, dies ist möglich. Wir bieten auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse an.
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Ich möchte nach längerer Pause wieder eine Arbeit in der Pflege aufnehmen, geht das?
Ja, wir beschäftigen auch gerne Wieder- und Quereinsteiger und unterstützen Sie nach Kräften während der Einarbeitungsphase.
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Wird im mobilen Einsatz ein Dienstfahrzeug gestellt?
Ja, allen unseren Mitarbeitern im mobilen ambulanten Einsatz wird ein Dienstfahrzeug gestellt. Ein Überlassungsvertrag für die private Nutzung ist möglich.
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Werden auch Wegezeiten vergütet?
Ja, wir zahlen im mobilen Einsatz auch die Wegezeiten.
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Wie flexibel wird der Dienstplan erstellt?
Bei der Erstellung des Dienstplans berücksichtigen wir in großem Maße auch die persönlichen Wünsche und Lebensumstände unserer Mitarbeiter.
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Kann ich mich auch weiterhin fortbilden?
Ja, wir bieten allen Mitarbeitern ein umfangreiches Fortbildungsangebot und Supervision.
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Gibt es gute Aufstiegsmöglichkeiten?
Ja, je nach Ausbildung, Erfahrung und persönlichem Interesse können Sie bei uns mehr Verantwortung und Leitungsfunktionen übernehmen. Wir bieten sehr gute Qualifizierungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen.
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Kann ich in den Wohngemeinschaften auch Dauernachtdienste übernehmen?
Ja, in den von uns betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ist dies möglich.
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Nimmt die Leitung auch Rücksicht auf die Stimmung im Team?
Die ist uns ein besonderes Anliegen und wir stehen bei Problemen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Außerdem führen wir regelmäßig interne, anonymisierte Befragungen durch, um Missstände zu erkennen und frühzeitig abzustellen.